Ordination

Als Wahlärztinnen haben wir mit Ausnahme einer Sondervereinbarung mit der KUF keinen Vertrag mit den Krankenkassen!

Der Wahlarzt kann die ärztlichen Leistungen nicht direkt mit der Krankenkasse des Patienten abrechnen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient daher eine detaillierte Honorarnote mit allen erbrachten Leistungen, die er vorerst selbst zu begleichen hat. Der Patient kann dann aber im Anschluss die Honorarnote samt Zahlungsbestätigung bei seiner Krankenkasse einreichen und (teilweise) Kostenerstattung beantragen.

Der Patient erhält 80 % jenes Betrags rückerstattet, den ein Kassenarzt nach Kassentarif für dieselbe Leistung erhalten würde. Da der Wahlarzt in seiner Honorargestaltung nicht an die Kassentarife gebunden ist, bedeutet dies jedoch nicht zwingend, dass dem Patienten immer 80 % der bezahlten Honorarnote seines Wahlarztes rückvergütet werden.

Bei Fragen oder Problemen in diesem Zusammenhang ist Ihnen unsere Assistentin, Frau Sylvia Lederbauer, jederzeit und gerne behilflich.

Bei Barbezahlung oder Bankomat- Zahlung übernehmen wir gerne für Sie diese Antragstellung als Serviceleistung.

Dieser etwas aufwendigeren Verrechnungsmethode stehen jedoch die großen Vorteile einer Wahlarztpraxis gegenüber:

♦ Raschere Terminvergabe
♦ Kürzere Wartezeiten
♦ Ausreichend Zeit für Ihre Anliegen
♦ Persönliche Betreuung